| Fahrer-Zusatzversicherung oder Fahrerschutz-Versicherung Was ist eine Fahrer-Zusatzversicherung? Warum ist sie wichtig und wertvoll? Verkehrsunfälle, bei denen Menschen verletzt oder getötet werden, sind leider noch alltäglich. Vieles hat sich im Vergeich zu früheren Zeiten schon verbessert (nein, früher war nicht alles besser). Neben vielen technischen Neuerungen gab es auch einen juristischen Fortschritt. In Deutschland trat die größte Verbesserung am 01.08.2002 in Kraft, seither haben fast alle Verkehrsunfallopfer einen ordentlichen Ersatzanspruch. Wer als Insasse verunglückt, der erhält grundsätzlich vollen Schadensersatz. Als Insassen gelten alle mitfahrenden Personen, nur der Fahrer selbst gilt nicht als Insasse, obwohl er auch im Fahrzeug sitzt. Den Insassen wird nur persönliches Mitverschulden anspruchsmindernd angerechnet. Als persönliches Mitverschulden gilt z.B. ein nicht angelegter Sicherheitsgurt oder das Mitfahren bei einem alkoholisierten Fahrer. Unter bestimmten Umständen gelten besondere Haftungsausschlüsse auch gegenüber Insassen, dies aber nur dann, wenn ein Verkehrsunfall zugleich ein Arbeitsunfall ist und wenn die Insassen Ersatzansprüche aufgrund des Arbeitsunfalls haben. Alles in allem ist die pauschale Aussage zutreffend, dass Insassen heutzutage immer abgesichert sind. Im Unterschied zu den Insassen haben die Fahrer nach einem Verkehrsunfall in Deutschland unverändert das Problem, dass sie vollen Schadensersatz für ihre Verletzungen und deren Folgen nur dann erhalten, wenn sie ein Fremdverschulden nachweisen können. Völlig richtig hieß es daher im "stern" (Heft 38/2005) in einem Artikel von Uwe Schmidt-Kasparek mit dem Titel "Nie wieder eine Insassen-Unfallversicherung" wörtlich: Eine spezielle Absicherung für den Fahrer hingegen ist ratsam. ![]() Weiter hieß es in diesem Artikel: "Einen sinnvollen Fahrerschutz ohne Haken und Ösen bieten beispielsweise die Wiesbadener R+V und ihre Hamburger Tochter Kravag an. 'Egal, aus welchem Grund der Fahrer den Unfall verursacht hat, wir zahlen seine Schäden so, als ob ein Dritter für den Unfall aufkommen muss', verspricht R+V-Vorstand Bernhard Meyer. Zwei Einschränkungen gibt es: Wenn der Fahrer Alkohol im Blut hatte oder ohne gültigen Führerschein unterwegs war. Dann wird abgelehnt. Bei allen anderen Schnitzern ist der Fahrer geschützt." Leider gibt es für die sinnvollen Fahrer-Zusatzversicherungen noch keine eindeutige Bezeichnung. Während die R+V als ehemals genossenschaftliche Raiffeisen- und Volksbanken-Versicherung und die von ihr übernommene Kravag als Kraftfahrt- Versicherung der Straßenverkehrs-Genossenschaften unter dem Namen "Fahrerschutz" die sinnvolle Zusatzversicherung anbieten, wird derselbe Name "Fahrerschutz" vom ehemals landwirtschaftlichen Versicherungsverein LVM aus Münster für eine ziemlich unsinnge Unfallversicherung benutzt. Was der Fahrer wirklich braucht, um ebenso gut wie die Insassen geschützt zu sein, ist eine Zusatzversicherung in der Art, wie sie für das Auto als Vollkaskoversicherung bekannt ist. Eine Fahrerschutz-Versicherung als Personenschaden-Kaskoversicherung ist sehr viel wichtiger und wertvoller als beispielsweise ein ADAC-Schutzbrief. Eine Information über die Fahrer-Zusatzversicherung findet sich im Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht. Dieses Handbuch, herausgegeben von Dr. Klaus Himmelreich und Wolfgang Halm, ist Ende 2005 erschienen im Luchterhand Fachverlag Neuwied (ISBN 3-472-06169-3). Als juristisches Fachbuch ist es insgesamt nur für Juristen geeignet. Lediglich der Artikel über die Fahrer-Zusatzversicherung ist mehr journalistisch als juristisch und auch für Nicht-Juristen verständlich. Der Text zur Fahrer-Zusatzversicherung bildet das Kapitel 23 im Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht (ab Seite 1101 in der ersten Auflage). Er wurde geschrieben von Theo Wilms und ist hier unter www.claimsnet.de ohne Zugangsbeschränkung veröffentlicht. Allen, die sich professionell mit Verkehrsrecht beschäftigen, ist das Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht zu empfehlen. ![]() Inhaltsverzeichnis Kontaktperson Nutzungsbedingungen Stand: 02.02.2007 |