| Nutzungsausfallentschädigung, Tabellen von 2002 bis 2009 Die ersten Tabellen mit pauschalierten Nutzungswerten für privat genutzte Kraftfahrzeuge und Krafträder erschienen 1966. An der Methode Sanden/Danner (Dr. Sanden und Prof. Danner sind längst verstorben) wurde bis heute prinzipiell nichts geändert. Die grundlegende Idee einer pauschalen Entschädigung für den ersatzlosen Ausfall von privaten (nicht gewerblichen) Fahrzeugen hat sich als genial erwiesen. Weil alle Beteiligten sich unsinnige Streitereien über die Schadenhöhe ersparen, wurde die tabellarische Ausfallentschädigung von der gesamten Rechtsprechung akzeptiert, obwohl sie keine gesetzliche Basis hat. Warum lässt sich im ganzen Internet keine vollständige Tabelle mit den gültigen Nutzungsausfall-Tagessätzen finden? Verkehrsunfälle sind ein besonders gutes Geschäft und niemand möchte auf besonders leicht zu verdienendes Geld verzichten. Ein Verlag (sein Name ist nicht von Interesse, aber er klingt wie eine Kurzform von Schweinebacke) beansprucht zu Recht das Copyright für eine idiotisch aufgeblasene Version mit angeblich über 25.000 Varianten. Die Versicherungen bezahlen zwar lieber den Nutzungsausfall als viel höhere Mietwagenkosten, aber noch lieber bezahlen sie weniger oder gar nichts. Die Rechtsanwälte machen gerne möglichst hohe Forderungen geltend, aber vor allem möchten sie zunächst beauftragt werden und selbst Geld verdienen. Die Werkstätten haben eigentlich nichts gegen den Nutzungsausfall einzuwenden, aber zusätzlichen Verdienst erzielen sie mit Fahrzeugvermietungen oder durch Mietwagenvermittlungen. Tatsache ist also, dass eine objektive Information über den Nutzungsausfall lediglich die Geschädigten interessiert. Die Geschädigten werden aber von allen Seiten immer nur zum eigenen Vorteil beeinflusst. Entsprechend gering ist das Interesse, korrekt über die Nutzungsausfall-Tagessätze zu informieren. Seit der Umstellung von DM auf EUR (das war 2002) ist die alte Tabellenstruktur unverändert geblieben und die Tagessätze haben sich erstmals 2009 geändert, allerdings nur in den Randbereichen. Beim Nutzungsausfall für Kraftfahrzeuge gibt es 11 Gruppen, nämlich A bis L (ohne i) mit Tagessätzen - bis Ende 2008 - von 27,00 bis 99,00 Euro. Ab 2009 ist der niedrigste Tagessatz gesunken und die beiden höchsten Tagessätze sind gestiegen, die Bandbreite reicht jetzt von 23,00 bis 175,00 Euro. Für Krafträder gibt es 9 Gruppen mit Tagessätzen von 10,00 bis 66,00 Euro. Dies gilt unverändert seit 2002 und hat sich bis heute nicht geändert. Bei gewerblicher Fahrzeugnutzung gibt es keinen pauschalen Nutzungsausfall, sondern individuellen Verdienstausfall (entgangenen Gewinn). In den folgenden Abschnitten werden zum derzeitigen Stand die Nutzungswerte für Kraftfahrzeuge und für Krafträder genannt. Beispielhaft sind typische Fahrzeuge aufgelistet. Dies genügt in aller Regel, um mit ausreichender Genauigkeit jedes Fahrzeug richtig einordnen zu können. Unter Berücksichtigung von Abschlägen und Zuschlägen können sich ohnehin Nutzungswerte ergeben, die von den Standard-Tagessätzen abweichen. Im Zweifelsfall ist diejenige Nutzungsausfallentschädigung verbindlich, die (mündlich oder schriftlich) zwischen den Beteiligten vereinbart wurde. Bei den Beispielfahrzeugen handelt es sich jeweils um Modelle in Grundausstattung und mit Basismotorisierung. Die Motorisierung hat direkten Einfluss auf den Nutzungswert, weil sie die Betriebskosten bestimmt. Stärkere Motoren und insbesondere Dieselfahrzeuge haben ein höheren Nutzungswert. Ohne Einfluss auf den wirtschaftlichen Nutzungswert sind Zusatzausstattungen wie z.B. Ledersitze, Schiebedach oder aufpreispflichtige Lackierungen. Zusätzlich ist bei jeder Gruppe das ClaimsNet-Kriterium angegeben. Das ClaimsNet-Kriterium ist die bessere Alternative zur pseudowissenschaftlich hypergenauen Abgrenzungsmethodik der Sanden/Danner-Nachfolger. ![]() Tagessatz gesunken auf 23,00 Euro ab 01.01.2009 ClaimsNet-Kriterium A: Fahrzeuge bis 30 kW Gruppe B: Tagessatz 29,00 Euro ClaimsNet-Kriterium B: Fahrzeuge bis 45 kW Gruppe C: Tagessatz 35,00 Euro ClaimsNet-Kriterium C: Fahrzeuge bis 60 kW Gruppe D: Tagessatz 38,00 Euro ClaimsNet-Kriterium D: Fahrzeuge bis 75 kW Gruppe E: Tagessatz 43,00 Euro ClaimsNet-Kriterium E: Fahrzeuge bis 90 kW Gruppe F: Tagessatz 50,00 Euro ClaimsNet-Kriterium F: Fahrzeuge bis 105 kW Gruppe G: Tagessatz 59,00 Euro ClaimsNet-Kriterium G: Fahrzeuge bis 120 kW Gruppe H: Tagessatz 65,00 Euro ClaimsNet-Kriterium H: Fahrzeuge bis 135 kW Gruppe J: Tagessatz 79,00 Euro ClaimsNet-Kriterium J: Fahrzeuge bis 150 kW Gruppe K: Tagessatz 91,00 Euro bis 31.12.2008, Tagessatz gestiegen auf 119,00 Euro ab 01.01.2009 ClaimsNet-Kriterium K: Fahrzeuge bis 200 kW Gruppe L: Tagessatz 99,00 Euro bis 31.12.2008, Tagessatz gestiegen auf 175,00 Euro ab 01.01.2009 ClaimsNet-Kriterium L: Fahrzeuge über 200 kW Die Nutzungswerte sind rechtlich nicht verbindlich, sondern es sind lediglich Mittelwerte, die sich in der Praxis bewährt haben. Rein juristisch müsste der Nutzungswert jeweils im Einzelfall unter Würdigung aller Umstände ermittelt werden. Ein Gericht kann den Nutzungswert jedoch auch einfach nach freier Überzeugung schätzen, es ist also nicht an die Tagessätze gebunden. Methodisch korrekt werden bei älteren Fahrzeugen oftmals Kürzungen der Tagessätze vorgenommen. Dabei werden der Einfachheit halber die mindestens fünf Jahre alten Fahrzeuge um eine Gruppe und die mindestens zehn Jahre alten Fahrzeuge um zwei Gruppen herabgestuft. Wird die unterste Gruppe erreicht, kann deren Tagessatz vermindert werden, aber zumindest die Vorhaltekosten (alle festen Kosten, die in der Nutzungsausfallentschädigung enthalten sind) bleiben immer erstattungsfähig. Stets zulässig ist es, mit individueller Begründung einen höheren Tagessatz zu fordern und zu vereinbaren. Ein erhöhter Nutzungswert kann z.B. angenommen werden, wenn das Fahrzeug besonders häufig genutzt wird, etwa für tägliche Fahrten zum Kindergarten, zur Schule, zum Arzt, zur Massage, zum Sportplatz, zur Gymnastik, zum Krankenhaus, zur Freundin, zum Verlobten, zur Mutter oder zum Großvater. Bei sehr häufiger Fahrzeugnutzung ist meistens ein Mietwagen erforderlich, der jedoch teuer werden kann. Eine vereinbarte Erhöhung der Nutzungsausfallentschädigung um eine, zwei oder auch drei Gruppen kann darum für alle Seiten attraktiv sein. Für Krafträder (Zweiräder) wurden die Gruppen der Nutzungswerte sinnvoller abgegrenzt als bei Kraftfahrzeugen. Die Abstufungen erfolgten schon durch Sanden und Danner nach erkennbar objektiven Kriterien und sind ohne Nennung von Beispielen nachvollziehbar. Ein alternatives ClaimsNet-Kriterium ist deshalb nicht erforderlich. Eine Nutzungsausfallentschädigung kann - für Krafträder ebenso wie für Kraftfahrzeuge - nur verlangt werden, wenn das Fahrzeug zur ständigen eigenwirtschaftlichen Nutzung dient und nicht lediglich zum Freizeitvergnügen angeschafft wurde. Bei Zweirädern wird häufiger unterstellt, dass sie nicht alltäglich benötigt werden und dass ihr Ausfall zu keiner vermögenserheblichen Entbehrung führt. Daher kann es notwendig sein zu erklären, dass man sein Zweirad nicht ausschließlich spaßeshalber benutzt, sondern dass es regelmäßig für erforderliche Fahrten benötigt wird. An die oben genannten Beispiele zur Begründung einer erhöhten Entschädigung sei erinnert. ![]() Zweirad-Gruppe B: Tagessatz 15,00 Euro Zweirad-Gruppe C: Tagessatz 18,00 Euro Nutzungswert derzeit identisch mit Gruppe D Zweirad-Gruppe D: Tagessatz 18,00 Euro für Roller und Motorräder bis 13 kW, Nutzungswert derzeit identisch mit Gruppe C Zweirad-Gruppe E: Tagessatz 26,00 Euro Zweirad-Gruppe F: Tagessatz 31,00 Euro Zweirad-Gruppe G: Tagessatz 46,00 Euro Zweirad-Gruppe H: Tagessatz 56,00 Euro Zweirad-Gruppe J: Tagessatz 66,00 Euro Nicht verboten ist es, den Nutzungsausfall als Schadensersatz zu verlangen und in Wirklichkeit ein preisgünstigeres Mietfahrzeug zu nutzen. Wird beispielsweise ein Mietwagen von der Werkstatt für 39,00 Euro angeboten und können als Nutzungsausfall von der Versicherung 59,00 Euro gefordert werden, dann ist es nach deutschem Recht zulässig und nicht unredlich, den Nutzungsausfall als Schadensersatz zu verlangen. Fragen Sie die Werkstatt nach solchen Werkstatt-Angeboten. Fragen Sie aber nie bei einer Autovermietung nach einem Unfallersatzfahrzeug, sonst wird man Ihnen nur den Sondertarif für Vollidioten anbieten. Wenn Sie ein Unfallersatzfahrzeug benötigen und es bei einer Autovermietung selbst anmieten müssen, dann treten Sie dort als Selbstzahler auf und/oder als Mitglied eines Automobilclubs. Sie erhalten manchmal Sonderpreise, die niedriger sind als die Nutzungsausfallentschädigungen. Lesen Sie noch mehr zum Thema Nutzungsausfall auf den folgenden Seiten: ClaimsNet-Tabelle der Nutzungsausfall-Tagessätze Nutzungsausfall-Fahrzeugbeispiele im Vergleich Haben Sie Informationen zum Nutzungsausfall, die Sie weitergeben möchten? Bitte unterrichten Sie unsere Kontaktperson. Vielen Dank! ![]() Inhaltsverzeichnis Kontaktperson Nutzungsbedingungen Stand: 01.03.2009 |